AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER JAP! architektur zt gmbh

I. ALLGEMEINES

  • Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote und alle von uns erbrachten Büroleistungen - inklusive Leistungen im Bereich der Bauaufsicht - und werden ausdrücklich ausbedungener Inhalt eines jeden mit uns abgeschlossenen Vertrages. Sie gelten sowohl für unternehmensbezogene Geschäfte (§ 343 Abs 2 UGB) als auch für den Fall, dass unser Kunde ein Konsument ist und das abgeschlossene Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört (§ 1 KSchG). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
  • Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn unser Kunde sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung ausdrücklich zu Grunde gelegt hat.

II. ANGEBOTE UND AUFTRÄGE

  • Unsere Angebote sind frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere mündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung zu Stande.
  • Nach Zugang der Auftragsbestätigung kann unser Kunde – vorbehältlich eines rechtsgültigen Rücktritts gemäß den §§ 3 ff KSchG oder den §§ 11 ff FAGG – von diesem nur gegen Bezahlung der uns bis zum Rücktrittszeitpunkt bereits entstandenen Unkosten, Spesen und durch den Rücktritt bedingten Gewinnverluste zurücktreten.
  • Sollten sich im Zuge unserer Auftragserfüllung nachträgliche Änderungswünsche oder mit der Primärbestellung in Zusammenhang stehende Zusatzaufträge des Kunden ergeben, so werden diese wiederum erst durch unsere ergänzende Auftragsbestätigung rechtswirksam. Diese kann auch konkludent durch schlichte Leistungserbringung erfolgen.
  • Mündliche Zusagen unserer Mitarbeiter sind für uns nur dann verbindlich, wenn diese innerhalb von längstens 14 Tagen schriftlich bestätigt werden.

 

III. RÜCKTRITTSRECHTE DES VERBRAUCHERS BEI IM FERNABSATZ ODER AUßERHALB VON GESCHÄFTSRÄUMEN GESCHLOSSENEN VERTRÄGEN

Sollte unser Kunde Verbraucher sein, so ist er berechtigt, einen im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräumlichkeiten geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Zur Ausübung dieses Rücktrittsrechts steht ihm das Formular Beilage ./A zur Verfügung. Ein derartiges Rücktrittsrecht besteht jedoch dann nicht, wenn von uns zu erbringende Dienstleistungen auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers und einer Bestätigung über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechtes bei vollständiger Vertragserfüllung noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen und in der Folge zur Gänze erbracht werden (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG). Für diesen Fall kommt uns ein adäquater Honoraranspruch zu, welcher sich nach Maßgabe des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises für die beauftragte Dienstleistung bemisst.

IV. EIGENTUMSVORBEHALT UND AUFRECHNUNGSVERBOT

  • Alle vertragsbezogenen Sachen und Unterlagen (z.B. Pläne, Berechnungen usw.) werden von uns unter Eigentumsvorbehalt übergeben und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unseres Honorars in unserem Eigentum. Im Verzugsfalle sind wir daher jederzeit zur Rücknahme berechtigt. Bei Zurückforderung oder Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vor, wenn wir diesen ausdrücklich erklären. Unser Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltssache, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.
  • Die Aufrechnung allfälliger offener Gegenforderungen mit unseren eigenen Forderungen ist unzulässig, es sei denn, wir sind zahlungsunfähig im Sinne der Bestimmungen der IO oder die wechselseitigen Forderungen stehen in einem rechtlichen Zusammenhang, sind rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt worden.
  • Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung zu keinem Zeitpunkt abgetreten werden.

 V. LEISTUNGSTERMINE

  • Alle von uns genannten Leistungstermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die erst mit dem Tag seiner schriftlichen Aufforderung zur Leistung beginnt. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 918 ff ABGB). Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf den Ersatz von Schäden jedweder Art – sofern diese nicht auf unsere grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind – werden ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder von unserem Kunden gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug.

VI. KOSTENVORANSCHLÄGE

  • Einfache mündliche Kostenschätzungen sind (auch für Konsumenten - § 5 KSchG) unverbindlich und unentgeltlich.
  • Schriftliche Kostenvoranschläge sind ebenfalls unverbindlich, jedoch nur dann unentgeltlich, wenn diese nicht vom Kunden gewünschte Detailplanungen umfassen, die in der Folge nicht Gegenstand eines Vertrages werden.

VII. URHEBERRECHTE

  • Pläne, Skizzen und alle anderen technischen Unterlagen unseres Unternehmens, welcher Art diese auch immer beschaffen sein mögen (Datenträger u.s.w.), sowie entsprechende Prospekte, Kataloge und Muster bleiben unser ungeteiltes und alleiniges geistiges Eigentum.
  • Jede Verwertung, Vervielfältigung und Nutzung sowohl für private als auch für betriebliche Zwecke bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
  • Urheberrechtsverletzungen durch unsere Kunden oder Dritte werden zivilrechtlich ausnahmslos nach Maßgabe der §§ 81 ff UrhG verfolgt, wobei wir uns das Recht vorbehalten, je nach Schwere der Urheberrechtsverletzung zusätzlich Anzeige im Sinne des § 91 UrhG zu erstatten.
  • Exemplarisch liegt eine Verletzung unseres geistigen Eigentums insbesondere auch dann vor, wenn ein von uns für ein bestimmtes Grundstück geplantes und bereits einmal errichtetes Bauwerk basierend auf unseren Plänen, jedoch ohne unsere ausdrückliche Zustimmung, auf einem anderen Grundstück erneut errichtet wird.

VIII. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

  • Für die vertragskonforme Ausführung unserer Leistungen erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden sowie die Einholung verwaltungsbehördlicher Genehmigungen hat unser Kunde (Auftraggeber) fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf eigene Kosten zu sorgen.
  • Weiters hat unser Kunde zu überprüfen, ob die durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden baurechtlichen Bestimmungen geht.
  • Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haften wir nicht für sich daraus ergebende Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und sind überdies berechtigt, uns aus der durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und –kosten in voller Höhe bei diesem einzufordern.
  • Sofern unser Kunde Konsument (§ 1 KSchG) ist, bleibt die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 1168a ABGB davon unberührt.

IX. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

  • Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn unser Kunde - ohne Konsument zu sein – einen offensichtlichen Planungs- oder Aufsichtsmangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat (§ 377 UGB). Diesfalls werden auch auf den Titel des Schadenersatzes gestützte Ansprüche aus einer behaupteten Mangelhaftigkeit ausgeschlossen.
  • Soweit ein von uns zu vertretender Planungsmangel oder ein sonstiger Mangel vorliegt und vom Kunden rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir – unter Ausschluss der Rechte des Kunden vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern – zur Nacherfüllung durch Verbesserung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund einer gültigen gesetzlichen Bestimmung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Kunde hat uns in jedem Fall für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
  • Für wesentliche Mängel leisten wir Gewähr durch Verbesserung; lediglich sekundär durch Preisminderung oder Wandlung. Zur Behebung des Mangels hat uns der Kunde eine angemessene Frist einzuräumen. 
    Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung sind dem Kunden im Übrigen dann zumutbar und stellen keinen wesentlichen Mangel dar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. 
    Schadenersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann unser Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder von uns verweigert wird. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
  • Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir Kunden, welche Konsumenten sind, uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften; anderen gegenüber jedoch nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist. Auch diesfalls haften wir jedoch nur bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
  • Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen.

X. ZAHLUNG

  • Unsere Rechnungen sind, sofern einzelvertraglich nicht abweichendes schriftlich vereinbart wird, innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
  • Bei Zahlungsverzug im Rahmen unternehmensbezogener Geschäfte sind wir berechtigt, 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz an Verzugszinsen geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug im Rahmen von Konsumentengeschäften gelten 5 % Verzugszinsen als vereinbart.
  • Soweit unser Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilzahlungen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilzahlungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden, soweit wir unsere Leistung bereits vollständig erbracht habe, auch nur eine rückständige Teilzahlung seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir unseren Kunden unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen uner Androhung des Terminsverlustes gemahnt haben.

 XI. ERFÜLLUNGSORT

Der Erfüllungsort für Zahlungen ist 3100 St. Pölten.

XII. DATENVERARBEITUNG

Unser Kunde ist damit einverstanden, dass wir die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden unter Beachtung des Datenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an den Kreditschutzverband übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Kunden an dem Ausschluss der Verarbeitung dieser Daten überwiegt.

XIII. SALVATORISCHE KLAUSEL

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Regelung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nachträglich werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Regelungen.

XIV. GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT

  • Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.
  • Gerichtsstand ist das jeweils sachlich zuständige Gericht für 3100 St. Pölten. Davon unberührt bleiben gesetzlich zwingende Gerichtsstände von Konsumenten (§ 14 KSchG).

 

JAP! architektur zt gmbh, Bahnhofplatz 8/4, 3100 St. Pölten
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